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   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15   

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LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15 (https://dejure.org/2016,99907)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2016 - L 10 R 2837/15 (https://dejure.org/2016,99907)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - L 10 R 2837/15 (https://dejure.org/2016,99907)
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  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach dieser Vorschrift, soweit er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, also erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier: 31.03.2012, vgl. insoweit auch die Mitteilung des LBV vom August 2012, Bl. 385 VA, und BAG, Urteil vom 20.09.2011, 9 AZR 416/10, Rdnr. 20, in juris).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Dagegen hat die Klägerin am 15.01.2014 Klage zum Sozialgericht Karlsruhe erhoben und - unter Verweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.07.2012 (B 13 R 85/11 R in SozR 4-2600 § 96a Nr. 14) - geltend gemacht, dass es sich bei der nachträglichen Urlaubsabgeltung nicht um einen rentenschädlichen Hinzuverdienst im Sinne des § 96a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) handele.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 14 R 131/15

    Teilweise Aufhebung einer vollen Erwerbsminderungsrente; Rentenschädlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Dabei kann offen bleiben, ob es auf Grund der bereits ab August 2005 bestehenden dauerhaften Arbeitsunfähigkeit der Klägerin nach Rentenbeginn an einer Tätigkeit nach Weisungen und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV fehlt mit der Folge eines faktischen Ruhens des Arbeitsverhältnisses und damit einhergehender Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2015, L 9 R 5132/14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2016, L 2 R 615/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2016, L 14 R 131/15, jeweils in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 5132/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Dabei kann offen bleiben, ob es auf Grund der bereits ab August 2005 bestehenden dauerhaften Arbeitsunfähigkeit der Klägerin nach Rentenbeginn an einer Tätigkeit nach Weisungen und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV fehlt mit der Folge eines faktischen Ruhens des Arbeitsverhältnisses und damit einhergehender Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2015, L 9 R 5132/14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2016, L 2 R 615/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2016, L 14 R 131/15, jeweils in juris).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Dabei handelt es sich um Unterbrechungen der tatsächlichen Arbeitsleistung "von begrenzter Dauer" bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, denen für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung beizumessen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.04.1991, 7 Rar 106/90, Rdnr. 25 m.w.N. in SozR 3-4100 § 104 Nr. 6; Seewald in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB IV Rdnr. 137).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 615/14

    Rente wegen Erwerbsminderung; Anrechnung von Mehrarbeitsvergütung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Dabei kann offen bleiben, ob es auf Grund der bereits ab August 2005 bestehenden dauerhaften Arbeitsunfähigkeit der Klägerin nach Rentenbeginn an einer Tätigkeit nach Weisungen und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV fehlt mit der Folge eines faktischen Ruhens des Arbeitsverhältnisses und damit einhergehender Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2015, L 9 R 5132/14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2016, L 2 R 615/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2016, L 14 R 131/15, jeweils in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Zahlung eines angesparten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
    Es kann daher ebenfalls dahinstehen, ob für die Frage der Zuordnung der tatsächliche Zufluss der Einmalzahlungen oder der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Anspruch erstmals entstanden war (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2014, L 1 R 419/12, Rdnr. 23, in juris).
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